Fischbachtal: Aktuelles aus dem Gemeindeleben

Einsatz glyphosathaltiger Mittel zur Bekämpfung von Unkraut ist stark eingeschränkt

Kräuter auf dem Gehweg (Foto: Zenbunny auf Pixabay.com)

Der Einsatz glyphosathaltiger Mittel zur Bekämpfung von Unkraut (Herbizide) auf Wegen, Plätzen und sonstigem Nichtkulturland ist in Hessen nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Außerhalb von land- und forstwirtschaftlich sowie gärtnerisch genutzten Flächen unterliegt der Einsatz von Glyphosat einem Genehmigungsvorbehalt. Soweit rechtlich möglich, sollen in Hessen solche Anwendungen künftig nicht mehr zugelassen werden. Statt dessen sollen Alternativen genutzt werden, wie das mechanische oder thermische Bearbeiten der Flächen.

Die Ausbringung der genehmigten Pflanzenschutzmittel darf - nach Genehmigung - nur durch eine Person erfolgen, die im Sinne der Pflanzenschutzsachkunde-Verordnung, sachkundig ist.

Mehr Informationen darüber bekommen Sie beim Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidiums Gießen. Bitte beachten Sie dort das Informationsblatt zum §12 Pflanzenschutzgesetz.

 

 

(Das Bild oben/rechts ist von Bild von Zenbunny auf Pixabay)

 

 

Veröffentlicht am Mittwoch, 23. März 2016