Naturschwimmbad Niedernhausen hat jetzt eine eigene Bushaltestelle
Während der Badesaison lassen die Busse der Linien K55/85 und K57 an der Zufahrt zum Campingplatz und Schwimmbad an der neu eingerichteten Haltestelle ihre Fahrgäste ein- und aussteigen.
Die Fraktion der Grünen in der Gemeindevertretung Fischbachtal hatte beantragt, den Badegästen die Möglichkeit zu geben, mit dem Bus zum Naturschwimmbad Niedernhausen zu fahren.
Die beiden einander gegenüberliegenden Haltstellen sind an der Landesstraße 3102 zwischen Niedernhausen und Groß-Bieberau, genau in Höhe der Zufahrt zum Naturschwimmbad und Campingplatz.
Die Gemeindeverwaltung hat zusammen mit der Unteren Verkehrsbehörde des Landkreises, der Polizei, der DADINA und dem Buslinienbetreiber HAV die Bedingungen festgelegt, unter denen ein möglichst sicheres Ein- und Aussteigen für die großen und kleinen Fahrgäste möglich ist. Dazu wurde für diesen Bereich die Geschwindigkeit auf 70 km/h gesenkt und es wurde ein Überholverbot angeordnet.
Die Busfahrer sind angewiesen, vor und während des Haltens die Warnblinkleuchten einzuschalten. Nach StVO ist dann dem nachfolgenden Verkehr das Überholen verboten und das Vorbeifahren am stehenden Bus nur in Schrittgeschwindigkeit gestattet (siehe Infobox unten).
Die aussteigenden Fahrgäste sind gehalten, hier besonders vorsichtig zu sein und die Straße erst zu überqueren, wenn der Bus die Haltestelle verlassen hat und ausreichend Sicht gegeben ist.
Erhöhte Vorsicht bei Schul- und Linienbussen – Warnblinkanlage signalisiert besondere Gefahren an Haltestellen
Blinkt an einem fahrenden Schul- oder Linienbus die Warnblinkanlage, so darf er aus Sicherheitsgründen nicht überholt werden. An besonders gefährlichen Haltestellen werden die Warnblinkleuchten eingeschaltet. Steht der Bus mit Warnblinkanlage an der Haltestelle, so darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Das heißt: maximal 4 bis 7 km/h. Diese Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr!