Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen haben es in sich!
Laut Elektro-Gesetz dürfen Elektrogeräte nicht in den Restmüll. Hersteller zahlen für die Verwertung alter Elektrogeräte, Kommunen organisieren die Sammlung und informieren die Verbraucher. Die Rückgabe alter Elektrogeräte ist überall kostenfrei.
Beim Thema energiesparende Beleuchtung sind Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen die erste Wahl. Diese so genannten Gasentladungslampen bringen mit wesentlich weniger Energie genauso viel Licht ins Dunkel wie die herkömmlichen Glühbirnen. Gleichzeitig sind sie wesentlich langlebiger und schonen so Umwelt und Geldbeutel. (Mehr Informationen auf den Seiten der Deutschen Umwelthilfe)
Gegenüber den klassischen Glühbirnen verbrauchen Energiesparlampen bei gleicher Lichtstärke bis zu 80 % weniger Strom. Eine 11-Watt-Lampe lässt es genauso hell leuchten wie eine 60-Watt-Glühbirne! Mit einer Lebensdauer von 15.000 Stunden (das entspricht etwa 20 Monaten Dauerlicht!) halten sie zudem bis zu fünfzehnmal länger. Die Lampen enthalten jedoch Spuren von Quecksilber, deshalb gehören sie am Ende ihres Lebens nicht in die normale Mülltonne. Damit keine giftigen Dämpfe in die Umwelt gelangen, müssen die Altlampen unbedingt bruchsicher und getrennt von anderen Abfällen erfasst werden. Bei einer umweltgerechten Entsorgung wird das Quecksilber sicher entfernt und ebenso wie das Altröhrenglas und die vorhandenen Metallteile wieder verwertet. So bleibt nur ein geringer Rest, der als Sondermüll entsorgt wird.
Verbraucher sind dazu verpflichtet, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sowie alle anderen Elektrogeräte getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Sie können Ihren großen Elektroschrott - wie gewohnt kostenlos - per Hotline 0800 91 60 600 zur Abholung anmelden. Kleingeräte, Leuchtstofflampen und Energiesparlampen nimmt unser Rathaus und unser Bauhof entgegen. Die Hersteller sind dann für eine fachgerechte Entsorgung und Wiederverwendung verantwortlich.
(Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V.)