Fischbachtal: Müllentsorgung

Trinkwasser - ein Wirkstoff-Cocktail? Medikamente, Pflanzenschutzmittel, Farben etc. gehören nicht ins Trinkwasser!

"Niemand darf Wasser vorsätzlich verunreinigen, wo es zum Gebrauch der Öffentlichkeit fließt. Wenn jemand es verunreinigt, beträgt die Strafe 10.000 Sesterzen." (Auszug aus dem römischen Wassergesetz vom 30. Juni des Jahres 9 v.Chr.).

Der Kreisbeigeordnete Christel Fleischmann veranlasste , dass die Abläufe aller 19 Kläranlagen im Landkreis Darmstadt-Dieburg auf Medikamenten- und Pflanzen­schutz­mittel­rückstände untersucht wurden. Erstaunlicherweise wurde an allen Kläranlagen Pharmaka vorgefunden, während Pestizide "nur" bei 11 der 19 Kläranlagen nachgewiesen werden konnten.

Medikamente gelangen durch menschliche und/oder tierische Ausscheidungen (Urin, Kot) sowie durch unsachgemäße Entsorgung der Reste ins Abwasser.

Bei den vorgefundenen Pflanzenschutzmitteln handelt es sich fast ausschließlich um Unkraut­­vernichtungsmittel (Herbizide). Diese können nur von Flächen, die an die Kanalisation angeschlossen sind, oder durch direkte Einleitung ins Abwasser geraten. Abgesehen von der öffentlichen Hand und Landwirten werden Unkraut­vernichtungs­mittel durch viele Bürger in Gärten, auf Rasenflächen sowie unzulässiger­weise auf Hof- und Garagen­zufahrten eingesetzt. Stets ist auch in diesen Fällen nicht nur die eigentliche Anwendung, sondern mehr noch die Reinigung der Geräte und die Entsorgung der Restmengen und Gebinde zu hinterfragen.

Die gegenwärtige Klärtechnik ist nicht in der Lage, diese Wirkstoffe aus dem Abwasser zu entfernen. Deshalb verbleiben sie im natürlichen Wasser­kreislauf, schädigen auf ihrem Weg das Ökosystem und werden letztendlich von uns Menschen ungewollt und unvermutet mit dem Trinkwasser aufgenommen.

Arzneimittel sind auf Grund ihrer Bestimmung biologisch hochaktive Stoffe, die direkt und/oder in Gestalt ihrer Abbauprodukte zu Schäden an kleinen und großen Tieren und womöglich auch bei Menschen führen können.

Nachgewiesen sind Schädigungen insbesondere bei Wasserlebewesen (u.a. bei Fischen und Fröschen). So wurden bei Fischen infolge von synthetischen Östrogenen ("Antibabypillen") Veränderungen an Niere und Leber, eine Verlangsamung des Fortpflanzungs­zyklusses und bei männlichen Fischen sogar eine Feminisierung bis hin zum Produzieren von Eiern festgestellt.

Schließlich ist zu befürchten, dass sich durch Antibiotika-Rückstände Bakterien-Resistenzen ausbilden können.

Konkret:

Gründe genug, bei der Handhabung von Medikamenten und Pflanzenschutz­mitteln (noch) größere Sorgfalt walten zu lassen. Konkret heißt das:

  • Medikamente und Pflanzenschutzmittel nur einsetzen, wenn der Erfolg anders nicht zu erreichen ist; an Stelle von Herbiziden kann man Unkraut z.B. mittels Hacke oder Kratzer entfernen
  • Bei der Beschaffung möglichst kleine Gebinde, noch besser anwendungs­fertige Produkte wie Sprays wählen
  • Eine Überdosierung nicht nur bei Medikamenten, sondern auch bei Pflanzenschutz­mitteln vermeiden; da die Mittel hochkonzentriert sind, ist unbedingt die Gebrauchsanweisung zu beachten; außerdem sollten Dosierhilfen (Messbecher etc.) verwendet werden
  • Nur soviel Pflanzenschutzbrühe ansetzen wie tatsächlich gebraucht wird
  • Bei Pflanzenschutzmitteln Mindestabstände zu oberirdischen Gewässern, Drainagen und Gullys einhalten; auch die Mindestabstände sind auf der Gebrauchsanweisung nachzulesen
  • Mittelreste und Mittel, deren Zulassung oder Verwendungsdatum abgelaufen sind, über die Sondermüllsammlung der Gemeinde entsorgen
  • Leere Gebinde über den Hausmüll entsorgen