Das Siegel des „Gerichts zu Hausen“ 1536
Eines der ältesten Dokumente aus Niedernhausen ist das „Siegel des Gerichts zu Hausen“ und stellt in stilisierter Form die St. Jost Kapelle dar, von der heute nur noch die Fundamente im Wald zu entdecken sind.
Warum das Siegel des „Gerichts zu Hausen“ die Kapelle darstellt, ist nicht belegt. Vermutlich wurde hier an dieser Kapelle für Niedernhausen Gericht gehalten und es war wohl das einzige öffentliche Gebäude im Ort. Das Siegel zeigt auch, dass die Kapelle an „Hausen“ eine engere Bindung hatte, als man den vorhandenen Quellen entnehmen kann. Da die Kapelle einen Kaplan hatte, kann davon ausgegangen werden, dass in vorreformatorischer Zeit dort auch regelmäßige Gottesdienste stattfanden, an denen die Gläubigen von „Hausen“ teilgenommen haben.
Die Jostkapelle wurde ab Mitte des 16. Jahrhunderts, nach der Einführung der Reformation in Hessen, abgebrochen. Die Einkünfte, die mit den Jostwiesen zusammenhingen, blieben je zur Hälfte für das Hospital Hofheim (Goddelau) und die Kellerei in Lichtenberg über Jahrhunderte erhalten. Angeblich bis 1902 wurde für das Feld ein Jahreszins von „3 Kreuzern, einem Huhn und sieben Simmer Korn“ von den Bauern aus Niedernhausen nach Goddelau abgeführt.
Fragt man ältere Menschen im Ort, so können sich diese noch an zwei Wiesen erinnern, die vor und hinter der Jostkapelle gelegen haben und den Flurnamen Jostwiesen tragen. Heute ist die hintere Wiese mit Fichtenbestand bepflanzt, eine Maßnahme die vor vielen Jahrzehnten ein Förster befürwortete.
Das Siegel wird in diesem Jahr 470 Jahre alt und ist im Siegel des ev.-lutherischen Pfarramtes Niedernhausen erhalten.
Die Jostkapelle, wie auf dem Siegel der Kirchegemeinde, befindet sich noch auf der Fahne der Feuerwehr Niedernhausen, auf der Kerbfahne Niedernhausen und auf dem Banner der Pfadfinder. Die Pfadfinder tragen den Namen "CPD-Siedlung St. Jost Fischbachtal".
(Text: Pfarrer Michael Weber, Niedernhausen, 2006)