Allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige Nutzungsbedingungen
Die Web-Site www.fischbachtal.de ist die offizielle Internetpräsenz der Gemeinde Fischbachtal.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Eintrag von Firmen im Gewerbeverzeichnis von www.fischbachtal.de
Bitte machen Sie sich mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut:
1. Firmeneintrag
(1) Firmeneintrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels im Internetauftritt www.fischbachtal.de der Gemeinde Fischbachtal (Anbieter) zum Zwecke der Verbreitung.
(2) Für den Firmeneintrag gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste der Gemeinde Fischbachtal. Die Preisliste bildet einen wesentlichen Vertragsbestandteil. Die Gültigkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Werbemittel
(1) Ein Werbemittel im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Bild und/oder Text, aus Text, der bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegt (z.B. Link).
(2) Anlieferung von Werbemitteln Für die Platzierung von Bildern ist eine vorherige Anlieferung des Werbemittels von 3 Werktagen erforderlich. Die Anlieferung erfolgt an: gewerbe@fischbachtal.de
3. Vertragsschluss
Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch Anklicken der Schalterfläche „Speichern“ zustande. Dadurch werden die in das Formularfeld eingetragenen Daten an die dem Internetauftritt fischbachtal.de zugrunde liegende Datenbank übertragen. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
4. Ablehnungsbefugnis
(1) Der Anbieter behält sich vor, Firmeneinträge, auch einzelne Elemente im Rahmen eines Abschlusses, abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
(2) Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird, und hierdurch die Voraussetzungen aus Ziffer (1) erfüllt werden.
5. Rechtegewährleistung
(1) Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Firmeneintrags erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
(2) Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Freischaltung des Firmeneintrages im Internet erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
(3) Der Auftraggeber darf nicht durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, anonyme oder pseudonyme Daten aus der Schaltung des Firmeneintrags auf fischbachtal.de gewinnen oder sammeln.
(4) Setzt der Auftraggeber für die Schaltung von Werbemitteln auf fischbachtal.de Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält.
6. Gewährleistung des Anbieters
(1) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn die Beeinträchtigung hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. Providern).
(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt der Anbieter eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung unmöglich, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Rückgängigmachung des Auftrags.
(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche.
7. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa aus programmlichen oder technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen. Sofern es sich um eine erhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert.
8. Haftung
(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
(2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9. Preisliste
(1) Für Firmen, die ihren Sitz oder eine Filiale in Fischbachtal haben oder aber, deren InhaberIn bzw. GeschäftsführerIn in Fischbachtal wohnt, ist der Firmeneintrag kostenfrei.
(2) Für alle anderen Auftraggeber gilt: pro Eintrag sind einmalig pauschal 50 Euro zu zahlen.
a.) Es gilt der im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet auf fischbachtal.de veröffentlichte Preis. Eine Änderung des Preises bleibt vorbehalten. Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens 1 Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
b.) Der im Internet veröffentlichte Preis enthält die im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Umsatzsteuer.
c.) Drei Motivwechsel bzw. Textänderungen pro Jahr sind kostenlos. Für jeden zusätzlichen Tausch werden pauschal 25,00 Euro berechnet.
d.) Zusatzanforderungen seitens des Auftragsgebers, die vom Standard-Handling des Anbieters abweichen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Hier werden Kosten von 11 Euro pro angefangene Viertelstunde berechnet.
10. Bankverbindung
Zahlungsempfänger:
Gemka Darmstadt-Dieburg
Kontonummer: 83303925
Bankleitzahl: 50852651
Sparkasse Dieburg
Verwendungszweck:
0453/7910.150000
11. Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug
(1) Die Abrechnung erfolgt jährlich zum Beginn des Abrechnungsjahres. Die Rechnungsstellung erfolgt zum Erscheinungstag des Firmeneintrages. Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Nach Jahresablauf erfolgte eine erneute Rechnungsstellung durch den Anbieter für das Folgejahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird.
(2) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für Dispositionskredite berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
(3) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
12. Kündigung
(1) Die Kündigung des Firmeneintrages muss schriftlich oder per E-Mail (an gewerbe@fischbachtal.de) erfolgen. Die Kündigungsfrist ist 2 Wochen vor Ablauf des Abrechnungsjahres.
(2) Sollte der Auftraggeber eine Löschung des Firmeneintrages vor Ablauf des Abrechnungsjahres wünschen, erfolgt keine Rückzahlung von bereits entrichteten Beträgen.
13. Datenschutz
Der Firmeneintrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
14. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Fischbachtal
Darmstädter Straße 8
64405 Fischbachtal
Weitere Nutzungsbedingungen:
Haftungsausschluss:
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Haftungsansprüche gegen sie, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Gemeinde Fischbachtal nachweislich kein vorsätzliches Verschulden vorliegt.
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