Aktuelles aus dem Fischbachtaler Rathaus

Afrikanische Schweinepest (ASP) - Fischbachtal ist jetzt in der Sperrzone II

Schild mit Regeln

Damit einher gehen diverse Einschränkungen: Leinenpflicht für Hunde, Wegegebot, Regeln für Land- und Forstwirtschaft

Die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen (ASP) breitet sich aus. Durch einen Fund bei Ober-Ramstadt gehört seit 05.08.2024 auch Fischbachtal in die infizierte Zone (Sperrzone II).

Zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest hat der Landkreis die Algemeinverfügung angepasst.

Die wichtigsten Regeln sind:

  • Leinenpflicht für Hunde in Wald und Feld.
  • Wegegebot: Radfahren, Reiten, Fußgängerverkehr ist im Waldgebiet ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet.
  • Einschränkungen bei der Jagd.
  • Zur Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest werden Zäune errichtet.
  • Insbesondere für die Schweinehaltung gelten strenge  Regeln. Das Veterinäramt kann Ausnahmen genehmigen.
  • In der Landwirtschaft gelten verschiedene Einschränkungenbei der Bewirtschaftung von Acker und Grünland.


Hier finden Sie die aktuellen Veröffentlichungen des Landkreises zu diesem Thema: www.ladadi.de/asp

Eine eine interaktive Karte stellt die Sperrzone II dar. Die Sperrzone II ist lila umrandet: zur Karte.

Der Landkreis hat ein Servicetelefon für Bürgerinnen und Bürger sowie die Landwirtschaft und die Jäger geschaltet. Unter der 06151 / 881-1800 werden Fragen rund um die Afrikanische Schweinepest beantwortet. Das Servicetelefon ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr erreichbar.
Zudem gibt es ein FAQ, das kontinuierlich erweitert wird. Zu finden sind die am häufigsten gestellten Fragen mit Antworten auf https://perspektive.ladadi.de/aktuelles/afrikanische-schweinepest-asp/.
 

Tote Wildschweine nicht berühren

Insgesamt sind die Viren sehr widerstandsfähig und überleben in Wurstwaren sowie in frischem, gepökeltem, geräuchertem oder gefrorenem Fleisch.
Menschen, die auf tote Wildschweine treffen, sollten die Kadaver nicht berühren und stattdessen das Veterinäramt oder die Polizei informieren.

 

Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Für den Menschen ist die ASP vollkommen ungefährlich.

 

Veröffentlicht am Dienstag, 6. August 2024