Bundestagswahl am 23.02.2025 - Informationen zur Briefwahl
Nach der Auflösung des deutschen Bundestages hat das Bundesministerium des Inneren und für Heimat manche Fristen für die Wahl 23.02.2025 zum 21. Deutschen Bundestag abgekürzt. Deshalb ist auch die Zeit für Briefwahl kürzer.
Versand der Wahlbenachrichtigungen und die Briefwahl
Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl des 21. Deutschen Bundestags am Sonntag, 23. Februar 2025, werden bis Samstag, 1. Februar 2025, an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Fischbachtal versandt. Auf der Rückseite enthält die Wahlbenachrichtigung einen Vordruck, mit dem Briefwahlunterlagen beantragt werden können.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, also am 23. Februar 2007 oder früher geboren und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer bis zum 1. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, wird gebeten, sich bis spätestens Freitag, 7. Februar 2025, mit dem Wahlamt in Verbindung setzen (Tel.: 06166/9300-22).
Briefwahl
Aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezogenen Wahl beträgt die Briefwahlzeit nur knapp zwei Wochen vor dem Wahltag. Deswegen und wegen der Postlaufzeiten empfiehlt die Gemeinde Fischbachtal allen Wahlberechtigten am Wahltag ins Wahllokal zu gehen und an der Wahlurne ihre Stimme abzugeben.
Bürgerinnen und Bürger, die dennoch per Briefwahl wählen möchten, werden gebeten, folgendes zu beachten: Briefwahlunterlagen können postalisch, per E-Mail oder online beantragt werden. Diejenigen, die diesen Weg wählen, werden ausdrücklich gebeten, die Postlaufzeit von mehreren Tagen zu berücksichtigen und die Briefwahlunterlagen frühzeitig zu beantragen. Auch beim Rückversand des Wahlbriefes an das Wahlamt ist mit einer mehrtägigen Postlaufzeit zu rechnen. Alternativ können Wahlbriefe persönlich im Wahlamt abgegeben oder in den Briefkasten des Rathauses (Darmstädter Straße 8 in 64405 Fischbachta-Niedernhausen) eingeworfen werden.
Zusätzlich können Wahlberechtigte persönlich im Briefwahlbüro des Wahlamtes (Darmstädter Straße 8 in 64405 Fischbachta-Niedernhausen, Zimmer 02 und 03 im Erdgeschoss) ohne vorherige Terminvereinbarung vorsprechen, Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen und ihre Stimmen persönlich (durch Briefwahl) an Ort und Stelle abgeben. Neben der Wahlbenachrichtigung muss dafür der Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument vorgelegt werden.
Die Gemeinde Fischbachtal empfiehlt jedem, der am Wahltag nicht an der Urne wählen kann, seine Briefwahlunterlagen direkt im Briefwahlbüro zu beantragen und von der Möglichkeit, vor Ort zu wählen, Gebrauch zu machen, um den pünktlichen Eingang des Wahlbriefes beim Wahlamt sicherzustellen.
Von der Möglichkeit zur Beantragung per Post, per E-Mail oder online wird spätestens ab Dienstag, 18. Februar 2025, abgeraten, da hier nicht sichergestellt werden kann, dass Briefwahlunterlagen dem Wahlamt pünktlich vor dem Wahltag auf dem Postweg zugehen.
Das Briefwahlbüro ist ab Montag, 13. Januar 2025, zur Entgegennahme von Briefwahlanträgen geöffnet. Die Aushändigung von Briefwahlunterlagen kann generell, das heißt auch wenn diese postalisch, per E-Mail oder online beantragt werden, aufgrund der verkürzten Fristen frühestens ab Montag, 3. Februar 2025, erfolgen.
Generell gilt, dass Wahlbriefe bis zum Wahltag, 18 Uhr, beim Wahlamt eingehen müssen.
Hier können Sie ab sofort bis 5 Tage vor der Wahl einen Wahlschein zur Briefwahl online beantragen:
https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6432007
Veröffentlicht am Montag, 13. Januar 2025