Wegfall des Kinderreisepasses seit 01.01.2024
Kinderreisepässe werden nicht mehr verlängert. Bei Reisen innerhalb der EU braucht jedes Familienmitglied einen Personalausweis; außerhalb der EU einen Reisepass.
Es können keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert werden. Ab sofort werden auch für Kinder nur noch Personalausweise und Reisepässe mit den entsprechenden Lieferzeiten ausgestellt. Vorläufige Dokumente stellen auch hier keinen Ersatz dar, da sie nur in äußerst dringenden Fällen und unter Glaubhaftmachung der Dringlichkeit ausgestellt werden dürfen. Planen Sie daher auch für Ihre Kinder genügend Zeit vor einer anstehenden Reise ein.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an unser Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt.
Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) beinhaltet den Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024.
Veröffentlicht am Donnerstag, 22. Februar 2024