Niederschrift zur Sitzung des HuF-Ausschuss vom 07.04.2020 als Ersatz für eine Gemeindevertretersitzung im Rahmen des § 51a HGO
Der Hessische Landtag hat am 26.03.2020 im Zuge der Corona-Situation in einer Eilentscheidung die gesetzliche Grundlage für die Durchführung kommunaler Sitzungen geändert. Hauptziel ist der Schutz der Bevölkerung, um die Verbreitung des Virus einzudämmen, aber auch die Sicherstellung von wichtigen kommunalen Entscheidungen zu gewährleisten. Hierzu wurde vorübergehend ein neuer § 51a in der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in Kraft gesetzt.
Ein wichtiger Aspekt ist die Tatsache, dass in den Gemeindevertretungen ein großer Teil der Mandatsträger aufgrund des Alters oder Vorerkrankungen als „Risikopersonen“ einzustufen ist.
Es gibt nun für die Kommunen die Möglichkeit, z.B. den bestehenden Finanzausschuss als sogenanntes „Not-Parlament“ zu beauftragen. Dieses Gremium darf in dieser Zeit z.B. auch Satzungen erlassen, was seither in den Katalog der Zuständigkeiten der Gemeindevertretung gehörte, die die Gemeindevertretung nicht übertragen durfte und daher selbst entscheiden musste.
Diesem Ausschuss ist es gestattet, auch in nicht-öffentlicher Sitzung zu tagen und die Beschlüsse in einem Umlaufverfahren abzustimmen.
Der Gemeindevertretervorsteher, der Bürgermeister, der 1. Beigeordnete und der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HuF) haben festgestellt, dass zum einen für die Gemeinde wichtige Entscheidungen anstehen und zum anderen die Mitglieder des Ausschusses auch tatsächlich zusammenkommen sollen (also keine Umlaufbeschlüsse), aber die Zuschauer/Zuhörer in der Sitzung nicht zuzulassen, um den Personenkreis möglichst klein zu halten. Um dennoch die Öffentlichkeit herzustellen und die Bevölkerung informieren zu können, wurde die Presse wie üblich zu der Sitzung eingeladen.
Über die Entscheidungen, die vom Finanzausschuss getroffen werden, wird der Vorsitzende der Gemeindevertretung umgehend informiert und er muss diese Tagesordnungspunkte auf die nächste regulär stattfindende Sitzung der Gemeindevertretung aufnehmen.