Abstammungsurkunden werden überwiegend bei Anmeldungen zur Eheschließung von den Standesämtern verlangt. Zuständig für die Ausstellung einer Abstammungsurkunde ist das Geburtsstandesamt. In die Abstammungsurkunde sind die Angaben einzutragen, wie sie sich am Tag der Ausstellung der Urkunde aus dem Geburtseintrag einschließlich etwaiger Randvermerke ergeben. Für ein angenommenes Kind sind die leiblichen Eltern einzutragen. Die Angaben über die Annehmenden und die Annahme sind unter "Änderungen des Geburtseintrags" zu vermerken, während in einer Geburtsurkunde als Eltern nur die Annehmenden aufzunehmen sind. Diese Urkunden können nur von der Person selbst oder von den nächsten Verwandten (Eltern, Großeltern oder Geschwister) mündlich oder schriftlich beantragt werden.
Zur Abholung ist der Personalausweis mitzubringen.
Die Gebühr beträgt 10,00 €.