Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie einen sogenannten Wahlschein beantragen.
Allgemeine Informationen zur Briefwahl: https://de.wikipedia.org/wiki/Briefwahl
Hier können Sie ab ca. 6 Wochen bis 5 Tage vor der jeweiligen Wahl einen Wahlschein zur Briefwahl online beantragen:
https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6432007
Nach der Beantragung sendet das Wahlamt die persönlichen Briefwahlunterlagen zu den Wahlberechtigten. Diese sind vom Wahlberechtigten auszufüllen und gemäß der beiliegenden Anleitung verpackt an das Wahlamt zurückzusenden.
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