Bestimmte Feuerwerke dürfen auch außerhalb von Silvester abgebrannt werden. Dies darf jedoch nur von Personen gemacht werden, die die erforderliche Fachkunde nachweisen. Zuvor muss das Feuerwerk beim Ordnungsamt der Gemeinde angezeigt werden.
Es wird eine Gebühr von 30,68 Euro je Feuerwerk erhoben.
Fachkundige Personen können das Formular für ihren Antrag benutzen. Bitte zu dem Antrag auch den Nachweis der Fachkunde beilegen!
Das Ordnungsamt entscheidet, ob ein Brandsicherheitsdienst der Feuerwehr erforderlich ist. Die Kosten für den Brandsicherheitsdienst hat ebenfalls der Antragsteller zu tragen.
In Lichtenberg werden keine privaten Feuerwerke erlaubt.
Links zum Thema:
Zimmer: 004
Herr Kühn ist zu den üblichen Dienstzeiten ab Montag 10:00 Uhr bis Donnerstag 17:00 Uhr erreichbar.
Wegen verschiedener Außentermine kann es sein, dass Herr Kühn während der Sprechzeiten nicht im Rathaus anzutreffen ist. Bitte vereinbaren Sie besser vorher einen Gesprächstermin.