Für alle Bäche und Gräben liegt die Unterhaltungspflicht bei der Gemeinde, auch wenn sie nicht Grundstückseigentümerin ist.
Unterhaltungsarbeiten dürfen nur in der Zeit vom 01.09. bis zum 15.03. ausgeführt werden.
Zimmer: 004
Herr Kühn ist zu den üblichen Dienstzeiten ab Montag 10:00 Uhr bis Donnerstag 17:00 Uhr erreichbar.
Wegen verschiedener Außentermine kann es sein, dass Herr Kühn während der Sprechzeiten nicht im Rathaus anzutreffen ist. Bitte vereinbaren Sie besser vorher einen Gesprächstermin.