Der Beginn, die Änderung oder das Ende eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Mehr Informationen im Verwaltungsportal Hessen: https://www.hessenfinder.de/portaldeeplink/?tsa_leistung_id=8957937&tsa_sprache=de_DE
Die Verwaltungsgebühr für die Entgegennahme der Anzeige einer Gewerbe-An-, Ab- oder -Ummeldung (§ 14(1-4)GewO) sowie für das Ausstellen einer Empfangsbescheinigung (§ 15(1)GewO) beträgt zusammen 36,00 Euro.
(lt. Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL))
Sie haben Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet oder Sie haben sich selbstständig gemacht? Nun benötigen Sie eine Steuernummer für Ihr neues Unternehmen? Die Steuernummer für Ihr Unternehmen muss ab dem 1. Januar 2021 elektronisch mit einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragt werden. Das können Sie hier online erledigen:
www.elster.de/elsterweb/infoseite/unternehmensgruendung
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Zimmer: 004
Herr Kühn ist zu den üblichen Dienstzeiten ab Montag 10:00 Uhr bis Donnerstag 17:00 Uhr erreichbar.
Wegen verschiedener Außentermine kann es sein, dass Herr Kühn während der Sprechzeiten nicht im Rathaus anzutreffen ist. Bitte vereinbaren Sie besser vorher einen Gesprächstermin.