Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund einen Stand zum Zweck der Information – mit politischem, weltanschaulichem oder religiösem Inhalt – aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
An einem Informationsstand ist jede wirtschaftliche Betätigung (wie zum Beispiel Werbung oder gewerbsmäßiger Verkauf von Waren) unzulässig.
Ein begrenzter Verkauf von Plaketten, Broschüren oder Büchern zum Selbstkostenpreis kann erlaubt werden, wenn das Interesse an der Informationsverbreitung im Vordergrund steht.
Benötigte Unterlagen:
Bei eingetragenen Vereinen:
Regeln für Infostände:
Antragsfrist:
zwei Wochen, bei Erstantragstellung vier Wochen vorher
Gebührenrahmen:
Sondernutzungsgebühr: 10 Euro Verwaltungsgebühr pro Antrag.
Rechtliche Grundlagen:
Hessisches Straßengesetz (HStrG)
Sondernutzungssatzung der Gemeinde Fischbachtal
Zimmer: 004
Herr Kühn ist zu den üblichen Dienstzeiten ab Montag 10:00 Uhr bis Donnerstag 17:00 Uhr erreichbar.
Wegen verschiedener Außentermine kann es sein, dass Herr Kühn während der Sprechzeiten nicht im Rathaus anzutreffen ist. Bitte vereinbaren Sie besser vorher einen Gesprächstermin.