Fischbachtal: Was erledige ich wo?

Ortsgericht

Ortsgerichte bestehen in Hessen, in dem früheren Volksstaat Hessen und dem bereits 1866 zu Preußen gekommenen Nassau, seit nun weit mehr als einem Jahrhundert.
Ortsgerichte sind nur in Hessen vorkommende Hilfsbehörden der Justiz, Dienstaufsichtsbehörde ist das jeweilige Amtsgericht. Für jedes Ortsgericht werden ein Ortsgerichtsvorsteher und mindestens vier Ortsgerichtsschöffen bestellt. Rechtsgrundlage ist das seit 1. Januar 1953 geltende hessische Ortsgerichtsgesetz (OGG) i.d.z.Zt. gültigen Fassung.

Den Ortsgerichten obliegen die durch v.g. Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens.
Sie führen das Landessiegel. Ortsgerichte setzen sich zusammen aus unbescholtenen orts- und gemarkungskundigen Bürgern. Ihre Ernennung erfolgt auf Vorschlag der Gemeinde durch den Präsidenten bzw. Direktor des zuständigen Amtsgerichts.

Ortsgerichtsmitglieder sind vereidigte ehrenamtliche Beamte des Landes; sie erhalten weder Gehalt noch eine Aufwandsentschädigung, sondern bekommen lediglich die vereinnahmten Gebühren, die durch eine vom Land beschlossene Gebührenordnung (GebO) festgesetzt sind. Ferner haben sie Anspruch auf Erstattung ihrer baren Auslagen (z.B. Fahrtkosten) sowie evtl. Verdienstausfall. Solche Auslagen fallen jedoch nur in einzelnen Fällen (z.B. bei Grundstücksschätzungen) an.

 

Aufgaben der Ortsgerichte:

  1. Beglaubigungen (§13 OGG) von Unterschriften und Abschriften (Ablichtungen) für
    - Vollmachten (General-, Spezial-, Vorsorge-/ Betreuungs-/ Patienten-Vollmacht etc.)
    - Eintragung von Grunddienstbarkeiten Löschung von Belastungen Erbschaftsausschlagungen
    - Mitteilungen an das Vereinsregister gemäߧ26 BGB sonstige Grundbuchangelegenheiten
    - [Achtung: Eine Beglaubigung von Abschriften oder Ablichtungen aus dem Personenstandsbuch (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) ist nicht möglich. Diese werden nur vom zuständigen Standesamt ausgestellt (§§60, 66 PStG).]
  2. Erstellung von Sterbefallsanzeigen an das Amtsgericht (§14 OGG)
  3. Schätzungen von Grundstücken, Gebäuden, Wohnungseigentum und Inventar (§18 OGG)
  4. Sicherung des Nachlasses [von Amts wegen - sofern ein Bedürfnis besteht, z.B. wenn keine Erben vorhanden sind (§16 OGG m. Ergänz, d. §1960 BGB)]
  5. Erhaltung von Grundstücksgrenzen (§17 OGG)


Unser Ortsgericht in Fischbachtal
setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

Ortsgerichtsvorsteher Reinhold Hechler
Darmstädter Straße 71, Niedernhausen,
Tel. 06166 / 8241
Email: hechler-fischbachtal@t-online.de


Stellvertreter Ulrich Wenninger
Hauptstraße 55, Steinau,
Tel. 06166 / 8727

Schöff:innen:
Kurt Großhaus, Lichtenberg
Ludwig Schmidt, Niedernhausen
Dr.-Ing. Karin Diegelmann, Steinau
 


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