Der Ortslandwirt unterstützt die Landwirtschaftsverwaltung des Landkreises bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Er vertritt dabei die Interessen der Landwirtschaft in Angelegenheiten der Agrar- und Marktstruktur, der Landschaftspflege und des Grundstücksverkehrs durch Beratung, Stellungnahmen und Auskünfte. Der Ortslandwirt wird für 5 Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind Landwirte und ihre mithelfenden Familienmitglieder sowie Beschäftigte in der Landwirtschaft.
Ortslandwirt ist Achim Lautenschläger (Rimdidimstr. 6 in 64405 Fischbachtal-Meßbach).
Stellvertreteter ist Christian Feick (Hauptstraße 75 in 64405 Fischbachtal-Steinau).