Der Handwerker-Parkausweis berechtigt während der Ausübung der handwerklichen Tätigkeiten zum Parken vor Ort beim Kunden in Bereichen, in denen das Parken Beschränkungen unterliegt (z. B. in Bewohnerparkbereichen, im Bereich eines Parkscheinautomaten). Der Ausweis gilt jedoch nicht zum Parken vor dem eigenen Firmengelände.
Hier finden Sie alle Informatione dazu: https://ivm-rheinmain.de/handwerkerparkausweis/
Das Antragsformular mit allen relevanten Informationen finden Sie weiter unten.
Die Verwaltungsgebühr (jeweils inklusive Auslagen) für die erste Genehmigung beträgt 305 €. In eine Genehmigung können bis zu sechs Kennzeichen aufgenommen werden. Parken ist nur mit der Originalgenehmigung im Fahrzeug erlaubt. Das Original kann jedoch mehrfach ausgestellt werden. Zeitgleich beantragte, weitere Originale kosten jeweils 161 €. Die Verwaltungsgebühr für eine Änderung einer Ausnahmegenehmigung beträgt 25 €.
Zimmer: 004
Herr Kühn ist zu den üblichen Dienstzeiten ab Montag 10:00 Uhr bis Donnerstag 17:00 Uhr erreichbar.
Wegen verschiedener Außentermine kann es sein, dass Herr Kühn während der Sprechzeiten nicht im Rathaus anzutreffen ist. Bitte vereinbaren Sie besser vorher einen Gesprächstermin.