Hilfe zum Lebensunterhalt (Grundsicherung) muss über die Gemeinde beantragt werden. Die Antragsunterlagen sind in der Gemeindeverwaltung erhältlich (Frau Müller).
Vorzulegen sind u.a. Bescheinigungen über Einkommensverhältnisse, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Personalausweis.
Die Anträge werden an das zuständige Sozialamt beim Landkreis weitergeleitet.