Sterbefälle werden beurkundet bei dem Standesamt der Gemeinde, in der der Sterbefall eingetreten ist. Für die Ausstellung späterer Urkunden ist ebenfalls das Standesamt des Sterbeortes zuständig.
Diese Urkunden können nur von den nächsten Angehörigen beantragt werden.
Zur Abholung ist der Personalausweis mitzubringen.
Die Gebühr beträgt 11,00 €.