Falls Sie für eine Veranstaltung öffentliche Verkehrsflächen in Anspruch nehmen wollen (z.B. Kerbumzug, Straßenfest) brauchen Sie gemäß § 29 der StVO eine "Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen". Diese ist im Rathaus bei Herrn Kühn mit dem Formular zu beantragen.
Als Veranstalter müssen Sie eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen und dies hier nachweisen.
Umwelt und Ordnung
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