Fischbachtal: Was erledige ich wo?

Wassergebühr

Die Gemeinde erhebt zum Ausgleich des Aufwandes für die Bereitstellung von Wasser eine Grundgebühr. Diese beträgt je Wasserzähler und je angefangenen Monat 4,84 Euro. Sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 %.

Zur Deckung der laufenden Kosten erhebt die Gemeinde eine verbrauchsabhängige Gebühr von 2,24 € pro m³. Sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer (2,09 € + 7% Umsatzsteuer).

Details mit Ausnahmeregelungen finden Sie in der Wasserversorgungssatzung.

 

Bei einem unterjährigen Eigentümerwechsel (nicht Mieterwechsel) des Grundbesitzes erstellen wir für Sie eine Abrechnung. Bitte nennen Sie uns hierfür Zählernummer, Zählerstand und Übergabedatum.Sie können für diese Meldung unten stehende Formulare verwenden.

Für den Einzug der Gebühren können Sie ein Lastschriftmandat erteilen.
 


Formulare / weiterführende Information