Es werden zwei Arten von Wildschäden unterschieden: Solche in der Forstwirtschaft durch Beschädigungen der Flora durch Verbiss, Schälung und Reiben (Fegen) von wildlebenden Tieren, die dem Jagdgesetz unterliegen.
Und es gibt in der Landwirtschaft Beschädigungen der von Landwirten genutzten Flächen und deren Saat oder Feldfrucht durch bestimmte jagdbare Tiere im Sinne der Jagdgesetze.
Um Wildschäden in der Landwirtschaft ersetzt zu bekommen, sind diese innerhalb einer Woche schriftlich im Rathaus bei Herrn Kühn zu melden. Dazu kann das ganz unten verlinkte Formular verwendet werden.
Bei einem Ortstermin mit Landwirt und Jagdausübungsberechtigem (Jäger) ermitteln die Wildschadensschätzer den Schaden. Wildschadensschätzer für Fischbachtal ist Herr Ulrich Wenninger aus Steinau. Sein Stellvertreter ist Herr Christian Feick aus Steinau.
Nach dem Ortstermin werden in einem Vorbescheid die Zahlungen an den Landwirt und die Gebühren für den Wildschadensschätzer festgesetzt. Falls eine der Parteien diesen Vorbescheid nicht anerkennen will, besteht die Möglichkeit der Klage.
https://service.hessen.de/html/Wild-und-Jagdschaeden-in-der-Landwirtschaft-5186.htm
(Für Wildunfälle auf der Straße klicken Sie bitte hier: www.fischbachtal.de/rathaus/verfahren/wildunfall-auf-der-strasse-id_164/.)
Zimmer: 004
Herr Kühn ist zu den üblichen Dienstzeiten ab Montag 10:00 Uhr bis Donnerstag 17:00 Uhr erreichbar.
Wegen verschiedener Außentermine kann es sein, dass Herr Kühn während der Sprechzeiten nicht im Rathaus anzutreffen ist. Bitte vereinbaren Sie besser vorher einen Gesprächstermin.