Fischbachtal: Was erledige ich wo?

Wohnungsgeberbestätigung

Wer umzieht ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der örtlich zuständigen Meldebehörde anzumelden. Vermieter sind als sogenannte Wohnungsgeber verpflichtet, bei dieser Anmeldung mitzuwirken: Er muss dazu den Mietenden schriftlich zur Vorlage bei der Meldebehörde bestätigen, dass und wo der Einzug erfolgt ist.

Rechtsgrundlage: §§ 17 und 19 Bundesmeldegesetz


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt, Abfallrecht, Soziales
Darmstädter Straße 8
64405 Fischbachtal
+49 6166 9300-10
+49 6166 8888
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